Gesetzesvorschriften und rechtliche Anforderungen regeln die Tätigkeit von Rücknahmesystemen in der Verpackungsentsorgung
Mit der Verpackungsverordnung (VerpackV) wurde für die Verpackungsabfälle die bereits in § 14 des alten Abfallgesetzes normierte programmatische Produktverantwortung im Jahre 1991 erstmalig operativ umgesetzt, die im Jahre 1991 durch die §§ 22 ff. Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetz (KrW-/AbfG) noch deutlich erweitert wurde]. Das wesentliche Motiv des Gesetzgebers, den Herstellern und Vertreibern für die Entsorgung von Stoffen, die diese verwenden oder produzieren, eine erweiterte Produktverantwortung aufzuerlegen, besteht darin, diese dazu zu veranlassen, eine Vermeidung oder Verringerung des Abfallanfalls, eine Verringerung des eingesetzten Materials und eine Wiederverwendung oder Verwertung der entstehenden Reststoffe oder Abfälle konkret zu planen.
Autor: RA Dr. Bodo A. Baars, Kuhbier Rechtsanwälte, Büro Hamburg
Copyright: | © Rhombos-Verlag |
Quelle: | MITVERBRENNUNG (Oktober 2007) |
Seiten: | 6 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr. Bodo A. Baars |
Artikel nach Login kostenfrei anzeigen | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Folgen und Perspektiven für eine klimaschonende Nutzung kohlenstoffreicher Böden in der Küstenregion Niedersachsens
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (10/2025)
Der Schutz von Mooren und somit kohlenstoffreicher Böden ist ein zentrales Element erfolgreicher Klimaschutzstrategien. Am Beispiel der Küstenregion Niedersachsens wird deutlich, welche sozioökonomischen Folgen eine Wiedervernässung ohne wirtschaftliche Nutzungsperspektiven nach sich ziehen kann. Eine transformative Moornutzung kann nur gelingen, wenn wissenschaftliche Erkenntnisse, politische Rahmenbedingungen, soziale Akzeptanz und ökonomische Realitäten ineinandergreifen.
Zur Berücksichtigung globaler Klimafolgen bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2025)
Der Text untersucht, wie Klimafolgenprüfungen bei Deponien und Abfallanlagen rechtlich einzuordnen sind. Während das UVPG großräumige Klimaauswirkungen fordert, lehnt das BVerwG deren Prüfung im Immissionsschutzrecht ab. Daraus ergeben sich offene Fragen zur Zulassung und planerischen Abwägung von Deponien.
In-situ-Erhebung der Schädigung von Fischen beim Durchgang großer Kaplan-Turbinen
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (9/2025)
Schädigungen der heimischen Fischarten Aitel, Nase und Äsche bei der Turbinenpassage wurde mittels HI-Z-Tags an zwei mittelgroßen Laufkraftwerken untersucht. Bei juvenilen Fischen wurden Überlebensraten (48 h) zwischen 87 % und 94 % gefunden, bei den adulten Fischen zwischen 75 % und 90 %. Die geringeren Schädigungen am Murkraftwerk im Vergleich zum Draukraftwerk können plausibel durch eine geringere Zahl an Turbinenflügeln (vier statt fünf), eine geringere Fallhöhe und eine etwas langsamer laufende Turbine erklärt werden.