Gegenüber Gesetzen sind Verordnungen so angelegt, dass sie in der sich ständig wandelnden Welt von Zeit zu Zeit hinterfragt werden können. Die Formulierung des Titels ... aus Sicht eines nachhaltigen Ressourcenschutzes“ könnte nun auf eine besondere, neue Sichtweise dieser Verordnung weisen. Dem ist jedoch nicht so. Wie die weiteren Ausführungen belegen, geht es mehr darum in Erinnerung zu rufen, dass die VerpackV schon immer unter der Maxime des Ressourcenschutzes stand – verändert haben sich jedoch die Rahmenbedingungen.
Die Europäische Union strebt eine europaweite Harmonisierung und eine Halbierung der Verpackungsabfälle an. Durch eine Vermeidung und Verringerung von Verpackungen und Verpackungsabfällen sollen negative Umweltauswirkungen reduziert werden. Die EU Richtlinie gibt hierfür den Rahmen vor, den jeder Mitgliedsstaat der Europäischen Union in nationales Recht umwandeln muss.
Bei der Ausgestaltung der Systeme zur Rücknahme, Sammlung und Verwertung für gebrauchte Verpackungen haben die einzelnen Mitgliedsstaaten freie Hand. In der jüngsten Rechtssprechung zum Thema der Scheinverwertung hebt der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Ressourcenschutz“ als grundlegendes Ziel des Gesetzgebers hervor. Entscheidend ist letztlich, ob der Einsatz des Abfalls im Wesentlichen zur Schonung der natürlichen Ressourcen führt.“
Copyright: | © VKU Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit VKS - Landesgruppe Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland |
Quelle: | Fachtagung der VKS im VKU - Landesgruppe Hessen / Rheinland-Pfalz / Saarland - 2007 (Oktober 2007) |
Seiten: | 10 |
Preis: | € 5,00 |
Autor: | Dipl.-Ing.(TU) Werner P. Bauer |
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Die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen 'Moorschonende Stauhaltung' und 'Anbau von Paludikulturen' in Mecklenburg-Vorpommern
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