Anforderung an die Prüfung von Kanalsystemen in Bayern

Bereits 1990 wurden die bayer. Kanalnetzbetreiber vom damals zuständigen Innenministerium auf die Instandhaltungspflicht aufmerksam gemacht und aufgefordert, ihre Anlagen zur Abwasserableitung auf Bauzustand und Wasserdichtheit untersuchen zu lassen.

Seit über 10 Jahren sind Vorgaben zur regelmäßigen Überprüfung von Abwasserkanälen und –schächten in der Eigenüberwachungsverordnung verankert und auch die meisten bayer. Gemeinden und Abwasserverbände haben mittlerweile ihre Entwässerungssatzungen mit Prüfpflichten für Grundstücksentwässerungsanlagen ergänzt. Für die Umsetzung der rechtlichen Anforderungen stehen zahlreiche technische Regeln, insbesondere das Merkblatt 4.3/6 „Prüfung alter und neuer Abwasserkanäle" des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, zur Verfügung. Diese Arbeitshilfen sollen dazu beitragen, dass sich die Milliarden-Investitionen im Kanalbau sowohl aus Sicht des Gewässerschutzes, als auch aus Sicht des Gebührenzahlers lohnen.



Copyright: © TU München - Lehrstuhl für Siedlungswasserwirtschaft
Quelle: 2006 - Erhalt und Sanierung von Kanalnetzen (Juli 2006)
Seiten: 15
Preis: € 6,50
Autor: Dipl.-Ing. Hardy Loy
 
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