Die neue EG-Grundwasserrichtlinie (GWRL) – mögliche Auswirkungen auf die Altlastensanierung und –monitoring in Deutschland

Die im Dezember 2000 in Kraft getretene EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gibt Bewirtschaftungsziele für alle Gewässerkörper in der Europäischen Union vor, die mit Hilfe von Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen erreicht werden sollen.

Für Grundwasserkörper gelten – von Ausnahmen abgesehen – folgende Bewirtschaftungsziele:

Erreichen eines guten mengenmäßigen und chemischen Zustands

Umkehr aller signifikanten und anhaltenden Trends ansteigender Schadstoffkonzentrationen

Vermeidung nachteiliger Veränderungen des mengenmäßigen und chemischen Zustands.

Nach Art. 17 Abs. 2 WRRL sollen in einer Tocherrichtlinie Kriterien für die Beurteilung eines guten chemischen Zustands des Grundwassers und für die Ermittlung sowie Umkehr ansteigender Trends von Schadstoffkonzentrationen festgelegt werden.



Copyright: © ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH
Quelle: 8. Karlsruher Altlastenseminar - 2007 (August 2007)
Seiten: 6
Preis: € 3,00
Autor: Dipl.-Ing. Dieter Poetke
Martin Keil
Dr. Achim Willand
Prof. Dr.-Ing. habil. Jochen Großmann
 
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