Neue oberirdische Deponien sollen nicht mehr gebaut und Siedlungsabfälle vollständig und umweltverträglich verwertet werden, so steht es im Eckpunktepapier der rot-grünen Bundesregierung von 1999. Das Ziel ist erreichbar, wenn Zwischenziele rechtlich verbindlich festgelegt werden.
Das Ziel, bis zum Jahr 2020 auf die Deponierung zu verzichten, wird vom derzeitigen Umweltministerium jedoch nicht weiter verfolgt. Gleichwohl werden heute schon sechzig Prozent der Siedlungsabfälle verwertet. Zur Steigerung der Verwertung muss die getrennte Erfassung qualitativ und quantitativ optimiert werden; für die gewonnenen Produkte müssen Märkte erschlossen werden. Die Defizite der Restabfallbehandlung – insbesondere der mechanisch-biologischen Abfallbehandlung – müssen behoben werden; dies gilt insbesondere für die noch deponierte biologisch behandelte Schwerfraktion aus den Stoffstromtrennverfahren der mechanisch-biologischen Abfallbehandlung. Die Abfallverbrennung muss als Verwertung rechtlich anerkannt werden, was sie de facto auch ist. Differenzierter muss die Verwertung der Abfälle aus Industrie und Gewerbe gestaltet werden; auch hier ist das Ziel der nahezu vollständigen Verwertung erreichbar.
| Copyright: | © Saxonia Standortentwicklungs- und -verwaltungsgesellschaft mbH Freiberg |
| Quelle: | 6. Sächsische Abfalltage 2007 (Mai 2007) |
| Seiten: | 15 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | Prof. Dr.-Ing. habil. Dr. h. c. Karl J. Thomé-Kozmiensky |
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