Besondere Maßnahmen für besonderen Müll - Entsorgung von Sonderabfall ist komplex und streng geregelt

Die Entsorgung von Sonderabfällen ist eine komplexe Angelegenheit, aber umfassend geregelt. Beim Umgang mit ,besonders überwachungsbedürftigen Abfällen' gilt es, eine Vielzahl von Aspekten zu beachten. Neue Behandlungsverfahren sollen die Entsorgung ökologisch und ökonomisch optimieren.

21.02.2005 Der Begriff ,Sondermüll' oder ,Sonderabfall' ist eine Bezeichnung aus dem alten Abfallgesetz, das inzwischen durch das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz / Abfallgesetz (KrW-/AbfG in der Fassung vom 27.09.1994) ersetzt wurde. Dort wird in § 41 Abs. 1 geregelt, welche Arten von Abfall besonders überwachungsbedürftig sind und deshalb auch in bestem Amtsdeutsch so genannt werden: ,Besonders überwachungsbedürftige Abfälle'. Neben dieser offiziellen Definition hat sich aber der Trivialname ,Sondermüll' oder ,Sonderabfall' in der Umgangssprache gehalten...

Unternehmen, Behörden + Verbände: Lobbe Deutschland GmbH & Co KG, Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE), Verband Kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung e.V. (VKS), Sonderabfall-Agentur Baden-Württemberg GmbH (SAA), Bayer Industry Services (BIS), BASF AG
Autorenhinweis: Dr. Martin Mühleisen, Martin Boeckh



Copyright: © Deutscher Fachverlag (DFV)
Quelle: Januar/Februar 2005 (Februar 2005)
Seiten: 6
Preis: € 0,00
Autor: Dr. Martin Mühleisen
Martin Boeckh
 
 Artikel nach Login kostenfrei anzeigen
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Überblick über und Diskussion der Maßnahmen zum beschleunigten Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland

Die innerstaatliche Umsetzung des Pariser Klimaschutzübereinkommens - ein Rechtsvergleich
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Like all public international law treaties, the Paris Climate Accords rely on national law for their implementation. The success of the agreement therefore depends, to a large extent, on the stepstaken or not taken by national governments and legislators as well as on the instruments and mechanisms chosen for this task. Against this background, the present article compares different approaches to the implementation of the Paris Agreement, using court decisions as a means to assess their (legal) effectiveness.

Klimaschutzrecht und Erzeugung erneuerbarer Energien in der Schweiz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Verschachtelte Gesetzgebung unter politischer Ungewissheit