Jetzt geht's los - Seit dem 1. Juni ist Abfallablagerung nur nach Vorbehandlung zulässig

Nun gilt sie also, die Abfallablagerungsverordnung. Bis auf einige Reste können kommunale und private Entsorger alle Siedlungsabfälle gesetzeskonform behandeln. Und für den bisher nur zum Schein verwerteten Gewerbeabfall wird sich wohl auch eine Lösung finden.

30.06.2005 Am 14. April 2005, sechs Wochen vor Schließung der bundesdeutschen Deponie-Tore für unbehandelte Abfälle, kam die entscheidende Botschaft aus Luxemburg: Die deutsche Abfallablagerungsverordnung ist mit dem europäischen Recht vereinbar. Dies gelte auch, so die erste Kammer des Europäischen Gerichtshofes in ihrer Vorab-Entscheidung, wenn die nationale gesetzliche Regelung über die Anforderungen der EU-Deponierichtlinie hinausgeht und in kürzerer Frist umzusetzen ist.
Damit ist wohl der letzte Versuch gescheitert, die Umsetzung der Ablagerungsverordnung von 2001 und der Technischer Anleitung Siedlungsabfall (TASi) von 1993 auf eine verlängerte Bank zu schieben. Versucht hatte dies der Deponiezweckverband ,Eiterköpfe' mit einer Klage gegen das Land Rheinland-Pfalz, auch über den 31. Mai 2005 hinaus lediglich zerkleinerte, biologisch abbaubare Abfälle ablagern zu dürfen...

Unternehmen, Behörden + Verbände: Land Rheinland-Pfalz,, Bundesumweltministerium, Bundesverband der deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE), Verband Kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (VKS),
Autorenhinweis: Heinz-Wilhelm Simon



Copyright: © Deutscher Fachverlag (DFV)
Quelle: Juni 2005 (Juni 2005)
Seiten: 3
Preis: € 0,00
Autor: Heinz-Wilhelm Simon
 
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