Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz** (URG) dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/35/EG1, die sich mit der Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme beschäftigt und eine Änderung der UVP- und IVU-Richtlinie2 in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten vorsieht.
Durch die Richtlinie 2003/35/EG werden unter anderem die Vorgaben der sog. Aarhus-Konvention
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | EurUP 03/2007 (Juli 2007) |
Seiten: | 5 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | RA, Dr. Inga Schwertner |
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