Für die Umsetzung ihrer Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz besitzen die Kommunen mehrere Handlungsmöglichkeiten
Am 24. März 2005 trat das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) in wesentlichen Teilen in Kraft. Mit dem ElektroG, das die Richtlinie über Elektro-und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie) und die Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie) umsetzte, wurde in Deutschland ein neues Entsorgungssystem für Elektro-und Elektronikaltgeräte geschaffen. Die Rolle der Kommunen bei der Durchführung des ElektroG ist hierbei von zentraler Bedeutung.
Copyright: | © Rhombos Verlag |
Quelle: | PRODUKTVERANTWORTUNG (Juli 2007) |
Seiten: | 6 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr. Rebecca Prelle |
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