Mit dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten vom 16.03.2005 (ElektroG) wurde in Deutschland ein neues Entsorgungssystem für Elektro- und Elektronikgeräte eingeführt.
Kernstück des neuen Gesetzes, das zum 24.03.2006 operativ wirksam wurde, ist eine Teilung der Verantwortung für die Entsorgung der Altgeräte aus privaten Haushalten. Dies wurde im Gesetzgebungsverfahren auch unter dem Begriff geteilte Produktverantwortung diskutiert. Während die Kommunen nur noch für die Sammlung und Erfassung der Altgeräte aus privaten Haushalten verantwortlich sind, liegt die Zuständigkeit für die Abholung von kommunalen Übergabestellen, für die Wiederverwendung, Behandlung, Verwertung und Beseitigung dieser Altgeräte grundsätzlich bei den Herstellern. Diese Teilung der Verantwortung schlägt sich auch finanziell nieder.
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
Quelle: | Produktverantwortung (2007) (Juni 2007) |
Seiten: | 14 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr. Rebecca Prelle |
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