Mit der Verpackungsverordnung (VerpackV) wurde für die Verpackungsabfälle die bereits in § 14 des alten Abfallgesetzes normierte programmatische Produktverantwortung im Jahre 1991 erstmalig operativ umgesetzt , die im Jahre 1991 durch die §§ 22 ff. Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) noch deutlich erweitert wurde .
Wesentliches Motiv des Gesetzgebers ist es, durch eine erweiterte Produktverantwortung der Hersteller und Vertreiber für die Entsorgung der von diesen verwendeten oder produzierten Stoffe diese dazu zu veranlassen, im Sinne einer Kreislaufwirtschaft eine Vermeidung oder Verringerung des Abfallanfalls, eine Verringerung des eingesetzten Materials und eine Wiederverwendung oder Verwertung der entstehenden Reststoffe oder Abfälle konkret zu planen.
| Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
| Quelle: | Produktverantwortung (2007) (Juni 2007) |
| Seiten: | 15 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | Dr. Bodo A. Baars |
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