Die Produktverantwortung war zwar als solche ein neues Element im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG), jedoch zuvor in Verordnungsermächtigungen des § 14 Abfallgesetz (AbfG) bereits angelegt. Herausragendes Beispiel war die Verpackungsverordnung (VerpackV), die erste und wichtigste Umsetzung der Produktverantwortung in eine Rechtsverordnung des Bundes und damit Prototyp einer dualen Abfallwirtschaftskonzeption.
Die Produktverantwortung war zwar als solche ein neues Element im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG), jedoch zuvor in Verordnungsermächtigungen des § 14 Abfallgesetz (AbfG) bereits angelegt. Herausragendes Beispiel war die Verpackungsverordnung (VerpackV), die erste und wichtigste Umsetzung der Produktverantwortung in eine Rechtsverordnung des Bundes und damit Prototyp einer dualen Abfallwirtschaftskonzeption.1 Ihre erste Fassung stammt bereits aus dem Jahre 19912 und erging noch auf der Grundlage von § 14 Abfallgesetz von 1986.3 Sie bildete in vielen Punkten das Vorbild für das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und zieht sich seit ihrer Statuierung wie ein roter Faden durch die Entwicklung des deutschen Abfallrechts – so auch jetzt wieder mit der fünften Novelle.
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
Quelle: | Produktverantwortung (2007) (Juni 2007) |
Seiten: | 29 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Univ.-Prof. Dr. jur. Walter Frenz |
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