Die von der öffentlichen Hand durchgeführte Altlastensanierung, bei der von den zuständigen Behörden Ingenieurbüros und gewerbliche Unternehmen mit der Durchführung der erforderlichen Untersuchungs-, Bau- und Entsorgungsdienstleistungen beauftragt werden, die die Verwaltung selbst nicht erbringen kann oder erbringen will, wird vom Vergaberecht unmittelbar berührt, was schon deshalb auf der Hand liegt, weil öffentliche Mittel zum Einsatz kommen.
Obwohl durchaus Vereinfachungsbemühungen auf Seiten des Gesetzgebers und der Verdingungsausschüsse zu verzeichnen sind, handelt es sich bei dem Vergaberecht nach wie vor um eine komplexe Rechtsmaterie, die – da in der Praxis häufig von Nichtjuristen angewandt – auch als Laienrecht“ bezeichnet wird
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | Heft 03 (Juni 2007) |
Seiten: | 8 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Dr. Angela Dageförde |
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