Die Vergabe von Leistungen im Rahmen der Altlastensanierung

Die von der öffentlichen Hand durchgeführte Altlastensanierung, bei der von den zuständigen Behörden Ingenieurbüros und gewerbliche Unternehmen mit der Durchführung der erforderlichen Untersuchungs-, Bau- und Entsorgungsdienstleistungen beauftragt werden, die die Verwaltung selbst nicht erbringen kann oder erbringen will, wird vom Vergaberecht unmittelbar berührt, was schon deshalb auf der Hand liegt, weil öffentliche Mittel zum Einsatz kommen.

Obwohl durchaus Vereinfachungsbemühungen auf Seiten des Gesetzgebers und der Verdingungsausschüsse zu verzeichnen sind, handelt es sich bei dem Vergaberecht nach wie vor um eine komplexe Rechtsmaterie, die – da in der Praxis häufig von Nichtjuristen angewandt – auch als „Laienrecht“ bezeichnet wird. Seit kurzem gelten in Deutschland überdies geänderte rechtliche Bedingungen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, nachdem im Jahr 2006 die zwingendsten Vorgaben der bereits 2004 in Kraft getretenen neuen EU-Vergaberichtlinien in Deutschland umgesetzt wurden. Öffentliche Auftraggeber und Auftragnehmer müssen daher nunmehr zudem einige durch die EU-Vergaberichtlinien bewirkte Änderungen des bisherigen Rechts beachten. Eine weitere Novelle, die zum Teil erhebliche Umbrüche wie etwa die inverse Auktion mit sich bringen kann, ist bereits angekündigt worden. Insgesamt lässt sich festhalten, dass das Vergaberecht eine eher ungeliebte Rechtsmaterie ist, was sicherlich auch und gerade in ihrer Unübersichtlichkeit begründet ist. Hinzu kommt die Fehleranfälligkeit des Vergabeverfahrens, die durch den vom Anwender zuweilen als übertrieben empfundenen Formalismus noch verstärkt wird. Vor diesem Hintergrund soll das Vergaberecht im Bereich der Altlastensanierung ein wenig strukturiert und auf die wesentlichen Fragestellungen ein näherer Blick geworfen werden. Hierbei sollen insbesondere solche Probleme behandelt werden, die in der Praxis immer wieder relevant werden. Zunächst sollen die rechtlichen Grundlagen dargestellt werden, um anschließend Grundsätzliches zur Ausschreibungspflicht zu sagen, wobei zwischen dem „Ob“ und dem „Wie“ der Ausschreibung differenziert wird. Anschließend wird auf die Vergabe von Leistungen im Rahmen der Altlastensanierung eingegangen. Hier werden zunächst Ingenieurleistungen und Sanierungsleistungen generell vergaberechtlich betrachtet, um anschließend diverse praxisrelevante Einzelfragen zu behandeln.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 03 (Juni 2007)
Seiten: 8
Preis: € 32,00
Autor: Dr. Angela Dageförde
 
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