Grundwasserschutz durch Sicherung von Altdeponien und Altablagerungen mittels Oberflächenabdichtung am Beispiel der Deponie Feilheck, Stadt Heidelberg

Die Deponie Feilheck war die zentrale Hausmülldeponie der Stadt Heidelberg. Sie wurde nach Inkrafttreten der TA Siedlungsabfall im Jahr 1995 stillgelegt und fällt somit nicht unter das BBodSchG sondern unter das Abfallrecht. Sie ist im rechtlichen Sinne somit keine Altlast. Da in der Anfangszeit des Betriebs Abfälle auch unterhalb des Grundwasserspiegels abgelagert wurden und die Deponie auch später keine Basis- oder Zwischenabdichtung erhalten hat, sind am Standort Grundwasserverunreinigungen vorhanden, die zweifellos durch die Deponie verursacht werden.

Die Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH (ICP) wurde mit Ingenieurvertrag vom 02.07./02.08.1996 beauftragt, die Vorplanung zur Sicherung der Deponie Feilheck zu erarbeiten. Eine wesentliche Grundlage des Konzeptes waren die Lösungsvorschläge, die von der Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH im Rahmen eines Ideenwettbewerbes, der von der Stadt Heidelberg im Sommer 1995 durchgeführt wurde, erarbeitet worden waren.



Copyright: © ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH
Quelle: 7. Karlsruher Altlastenseminar - 2006 (Juni 2006)
Seiten: 12
Preis: € 6,00
Autor: Dipl.-Ing. Gerd Burkhardt
Dr. Dipl.-Geol. Thomas Egloffstein
Dipl.-Ing Helmut Theurer
 
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