Fremd- und Kunststoffeinträge im getrennt erfassten Biogut rücken zunehmend in den Fokus des Gesetzgebers. Mit der Novellierung der BioAbfV treten zum 01.05.2025 erstmals Grenzwerte in Kraft, die sich auf das frische Biogut vor der biologischen Behandlung beziehen.
Analysen diverser Anlieferungen im Zeitraum von 2017 bis 2023 zeigen, dass mehr als die Hälfte der untersuchten Chargen den neuen Kunststoffgrenzwert überschreiten. Mittels Siebanalysen konnte ermittelt werden, dass durch den Einsatz von Siebklassierung in den meisten Fällen ein Einhalten des Grenzwerts erzielt werden kann. Die mit dem Siebüberlauf einhergehenden Organikverluste können durch Rückführung reduziert werden. Da eine Rückführung des Siebüberlaufs mit einem Anstieg des Fremd- und Kunststoffgehalts im Siebdurchgang einhergeht, ist eine Rückführung im Einzelfall zu prüfen.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH |
Quelle: | Biomasse-Forum 2024 (November 2024) |
Seiten: | 9 |
Preis: | € 4,50 |
Autor: | Melanie Brune |
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