Regenerative Energien: tagesaktuelle Meldungen und umfassende Datenbank aus der gesamten Branche

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Die aktuellsten Fachartikel über Regenerative Energien

Bedeutung und Grenzen der Produktverantwortung für den Klimaschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Klimaschutz prägt das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht durchgehend. Er spielt etwa eine mehrfache Rolle bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen.1 Umgekehrt hat die Kreislaufwirtschaft eine sehr bedeutsame Rolle für den Klimaschutz. Das BVerfG spricht in seinem Klimabeschluss eigens die Änderung von Produktionsverfahren zur Klimaneutralität an: Der Gesetzgeber muss u.a. frühzeitig aufzeigen, welche Produkte erheblich umzugestalten sind. Zwar hat er dabei eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Jedoch ist eine Politik zu entwickeln, die insgesamt die selbst gesetzten Klimaziele zu erreichen verspricht.

Pumpspeicher - Besser als ihr Ruf?
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (4/2024)
Gemäß der Taxonomie-Verordnung müssen Pumpspeicher als einzige Energiespeichertechnologie nachweisen, dass ihre Treibhausgasemissionen während ihres Lebenszyklus geringer als 100 g CO2 pro kWh sind. Nachfolgend werden Lebenszyklusanalysen eines Pumpspeichers, einer Batterie sowie eines Wasserstoffspeichers durchgeführt und miteinander verglichen. Darüber hinaus wird auf den zukünftigen Rohstoffbedarf sowie geo-, ressourcen- und industriepolitische Herausforderungen durch die neuen Energiespeichertechnologien hingewiesen.

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.

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Zum "Energiekonzept 2050" der Bundesregierung:

Die Bundesregierung hat im Oktober 2010 ihr "Energiekonzept 2050" vorgelegt, welches den Gebäudebereich eindeutig als Meilenstein des gesamten Konzeptes identifiziert hat. Nach Angaben der Bundesregierung bzw. den ihr zur Verfügung gestellten Studien und Expertisen entfallen ca. 40% des Endenergieverbrauchs in Deutschland auf den Gebäudebereich, wobei vom Altbaubestand ca. 75% noch gar nicht oder kaum energetisch saniert sind.

Das Ziel eines "klimaneutralen Gebäudebestands" soll nach Willen der Bundesregierung durch eine Verdopplung der energetischen Sanierungsrate, eine stufenweise Reduktion des Wärmeenergiebedarfs sowie eine Deckung des Restbedarfs durch Regenerative Energien erreicht werden. Auch in zeitlicher Hinsicht sollen die Maßnahmen in dieser Reihenfolge getroffen werden.

Unter energetischer Sanierung ist dabei nicht ausschließlich oder automatisch von Wärmedämmungsmaßnahmen auszugehen, sondern auch von Steigerungen der Effizienz der eingesetzten Technik, also z.B. der Steigerung von Wirkungsgraden. Ausdrücklich verweist die Bundesregierung dabei auf die zunehmende Bedeutung des Einsatzes moderner Meß-, Steuer- und Regeltechnik.

Zur Deckung des Restbedarfs der benötigten Energie eröffnen sich im Hausbau zahlreiche Möglichkeiten zum Einsatz Regenerativer Energien, von Solarwärmeanlagen über Pelletöfen bis zur Wärmepumpe als umweltschonende Heizung. Die "Umweltqualität" der Wärmepumpe steigt dabei mit dem Anteil an umweltfreundlichem Strom im gesamten Strommix an. Verbraucher, die sich für umweltfreundlichen Strom interessieren, sollten trotzdem einen Stromanbieter Vergleich innerhalb der von ihnen gewünschten Stromqualität durchführen, da es auch hier erhebliche Unterschiede gibt. Mittlerweile gilt dies auch für die Gasversorgung, da einige Gasanbieter bereits unterschiedliche Anteile an gereinigtem Biogas als sogenanntes Bioerdgas in ihrem Produktangebot aufzuweisen haben.

Die Bundesregierung will die gesteckten Ziele auch mit einer verbesserten Förderung erreichen, so u.a. mit einer besseren Ausstattung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms, einer Aufstockung des Marktanreizprogramms für Erneuerbare Energien in Gebäuden oder das neue Förderprogramm für energetische Stadtsanierung. Flankiert werden sollen die Maßnahmen durch steuerliche Anreize, die bislang jedoch noch nicht abschließend konkretisiert werden konnten.

Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung auch im bestehenden Mietrecht, welches nach ihrer Ansicht energetische Sanierungen der Eigentümer nicht hinreichend unterstützt, durch einfache Preisvergleiche in Mietspiegeln teilweise sogar behindert.

In diesem Zusammenhang will die Bundesregierung auch die Stellung eines Wärmeliefer-Contractings in Miethäusern verbessern, da Contractoren in der Regel sowohl Anreiz als auch know-how zur effizienteren Wärmebereitstellung haben. Während das Wärme-Contracting vertraglich und praktisch noch recht einfach umzusetzen ist, stellt sich dies im Strombereich durch z.B. Lieferung von Kälte oder Licht wesentlich komplexer dar, da dies in die individuelle Gestaltungsfreiheit des Verbrauchers eingreift. Aus technischer Sicht könnte auch hier durch Investition eines Contractors in effiziente Kühlgeräte erhebliche Energie eingespart werden.


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