EEG 2009 hat Biogas aus der Krise geholt - Weiterentwicklung des EEG in 2012 notwendig - Für mehr Effizienz ist Planungssicherheit notwendig

16.11.2010 - Mit mehr als 1.000 neuen Biogasanlagen war das Jahr 2009 nach den Krisen­jahren 2007 und 2008 das bisher erfolgreichste in der Geschichte der energetischen Biogas­nutzung. Vieles deutet darauf hin, dass die Entwicklung in 2010 ähnlich verlaufen wird. Der Fachverband Biogas e.V. rechnet damit, dass zum Jahresende etwa 6.000 Biogasanlagen zwischen Flensburg und dem Bodensee mit einer Gesamtleistung von rund 2.300 Megawatt klimaneutralen Strom für rund 4,3 Millionen durchschnittliche Haushalte produzieren werden.

„Das EEG 2009 hat grundsätzlich die richtigen Akzente gesetzt und dafür gesorgt, dass aus Gülle und Energiepflanzen so viel Strom produziert wird wie in den Atomkraftwerken Brunsbüttel und Brokdorf gemeinsam", erklärt Josef Pellmeyer, Präsident des Fachverbandes Biogas e.V. anlässlich der Eurotier in Hannover. „Wir haben damit bundesweit rund 19.000 Arbeitsplätze im ländlichen Raum geschaffen. Die deutschen Biogasunternehmen sind in den letzten 10 Jahren durch das EEG weltweit zu den Technologieführern geworden. Der Exportanteil liegt heute bei ca. 23 % des Firmenumsatzes und die Tendenz ist steigend", erläutert Pellmeyer die Situation der rund 540 Firmenmitglieder im Fachverband Biogas. „Gerade die Technologieführerschaft und die weiterhin dringend notwendige Effizienzsteigerung der Biogaserzeugung und -nutzung erfordert Planungssicherheit und eindeutige Botschaften der Politik für die zukünftige Rolle von Biogas im Mix der Energieversorgung", kommentiert Pellmeyer die gegenwärtige Diskussion um die anstehende EEG-Novelle.

Das im April 2000 eingeführte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird nach einer um ein Jahr verkürzten Gültigkeitsdauer des EEG 2009 am 01.01.2012 in einer novellierten Fassung in Kraft treten. Der Fachverband Biogas hat als Europas größte Biogas-Interessenvertretung ein erstes Positionspapier zur EEG-Überarbeitung verfasst. Er fordert darin eine behutsame Weiterentwicklung des EEG. Wichtige Eckpunkte sind dabei die Beibehaltung des NawaRo-Bonus in seiner jetzigen Höhe sowie eine Entkopplung des Güllebonus vom NawaRo-Bonus, der dann auch von Abfall-Anlagen in Anspruch genommen werden darf.

„In seiner jetzigen Form hat der Güllebonus das Gegenteil von dem bewirkt, was er eigentlich erreichen sollte", bedauert Josef Pellmeyer. Da er aktuell von Abfallanlagen nicht genutzt werden kann, haben viele Betreiber auf NawaRo-Anlage umgestellt – und damit zu einer Ausweitung des Energiepflanzeneinsatzes beigetragen. Der Fachverband fordert daher, dass der Güllebonus entgegen der bisherigen Regelung direkt auf die aus der Gülle erzeugte Strommenge ohne Mindestschwelle bezogen wird. So würde der Schwerpunkt, wie ursprünglich beabsichtigt, tatsächlich auf die Gülle gelegt.

Darüber hinaus positioniert sich der Fachverband Biogas in seinem Papier zur Vergütungs­degression nach Anlagengröße, zum KWK-Bonus, der Netzintegration und Ausgleichs­funktion von Biogasanlagen, zum Einspeisemanagement und zum Anlagenbegriff. Dringend mahnt er den im Gesetz festgeschriebenen Vorrang der Erneuerbaren Energien vor fossil und nuklear erzeugtem Strom einzuhalten. Nur ein in der Praxis tatsächlich umgesetzter Einspeisevorrang für erneuerbaren Strom lässt das Energiekonzept der Bundesregierung aufgehen. Dieser erfordert im gleichen Zug bei knappen Netzkapazitäten die nachrangige Stromeinspeisung von allen nicht erneuerbaren Stromerzeugungskapazitäten.


Pressemitteilung des Fachverband Biogas e.V.

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