Bundesverband BioEnergie plädiert für Kontinuität beim Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

07.10.2010 - Das EEG muss bei der in 2011 anstehenden Novellierung mit seinen Eckpfeilern wie Einspeisevorrang und kostendeckender Einspeisevergütung weiter fortgeführt, an bestimmten Stellen aber optimiert werden, um den zukünftigen Marktausbau der Biomasseverstromung nicht zu gefährden – dieses Fazit zogen die über 200 Kongressteilnehmer des 10. Internationalen BBE-Fachkongresses für Holzenergie in Augsburg.

Konkreten Optimierungsbedarf sieht der BBE insbesondere in einer notwendigen Öffnung des Ausschließlichkeitsprinzips des NaWaRo-Bonus für feste Biomasse, um zukünftig durch den gleichzeitigen Einsatz von Waldholz, Landschaftspflegeholz, KUP-Holz, Industrierestholz und Altholz in Biomasseheizkraftwerken einen flexibleren sowie ökonomisch und ökologisch optimierten Anlagenbetrieb zu ermöglichen. Zudem sollte nach Ansicht des BBE die Trocknung von Biomasse mit Bindung an Effizienzkriterien zukünftig wieder als sinnvolle Wärmenutzung im EEG durch den KWK-Bonus honoriert werden.

Interessante Marktperspektiven für die Bioenergie sieht der BBE zudem in dem im Energiekonzept angekündigten Stetigkeitsbonus. „Die Wertigkeit von Biomassestrom kann erhöht werden, wenn eine bedarfsgerechte Einspeisung honoriert wird. An diesen neuen Markt müssen die Unternehmen durch effiziente Anreize herangeführt werden", so BBE-Vorstandsmitglied Daniel Hölder. Ebenso müsse es im Rahmen einer Marktintegration das Ziel sein, zukünftig mehr Biomassestrom außerhalb des EEG direkt zu vermarkten. „Die Gewährung der EEG-Boni während der Direktvermarktung wäre hierzu ein Erfolg versprechender Lösungsansatz im novellierten EEG", so Hölder.

Zur Erweiterung und Sicherung der Rohstoffbasis plädiert der BBE für eine intensive Nutzung von Landschaftspflegehölzern sowie
Landschaftspflegematerialien. Deren Mobilisierung müsse einerseits durch entsprechende Regelungen im Energierecht gestärkt werden. Andererseits dürfe das gegenwärtig novellierte Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht diese Ziele nicht konterkarieren.

Pressemitteilung des Bundesverband BioEnergie e.V. (BBE)

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