07.07.2010 - Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute seine Einwilligung zur Aufhebung der qualifizierten Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm erteilt. Damit können die bislang gesperrten Mittel in Höhe 115 Millionen Euro in diesem Jahr für die weitere Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt genutzt werden. Damit stehen in diesem Jahr für die Förderung im Marktanreizprogramm insgesamt 380 Millionen Euro zur Verfügung.
Bundesumweltminister Norbert Röttgen begrüßte die Entscheidung des Haushaltsausschusses. „Dies bedeutet ein klares Bekenntnis zum ambitionierten Ausbau erneuerbarer Energien. Das Marktanreizprogramm ist das bedeutendste Investitionsförderprogramm für Technologien zur Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien. Dank der hohen förderpolitischen Hebelwirkung erwarten wir, dass mit dem Fördervolumen des Marktanreizprogramms von 380 Millionen in diesem Jahr rund 2,8 Milliarden Euro Investitionen ausgelöst werden können. Das hilft dem lokalen Handwerk ebenso wie der mittelständisch geprägten Industrie im Wärmesektor. Die technologische Spitzenstellung der deutschen Industrie weltweit für die erneuerbaren Energien kann auch durch das Marktanreizprogramm gestärkt werden, indem die Förderung regelmäßig auf die jeweils innovativsten Technologien ausgerichtet wird." sagte Röttgen.
Konkret bedeutet die Aufhebung der Sperre für das Marktanreizprogramm folgendes:
• Der am 3. Mai 2010 verkündete Programmstopp wird sofort aufgehoben.
• Ab 12. Juli 2010 können beim für die Bearbeitung zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder Förderanträge nach der neuen Richtlinie gestellt werden. Die Förderung wird auf die innovativsten Technologien konzentriert, weil deren Wirtschaftlichkeit ohne zusätzliche Fördermittel nicht gegeben ist. Dazu zählen u. a. Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung, Solarkollektoren zur Kälte- und Prozesswärmeerzeugung, Pelletkessel und hocheffiziente Wärmepumpen. Nicht mehr gefördert werden Anlagen im Neubau, da hier eine bundesweite Nutzungspflicht nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz besteht. Ebenso entfällt künftig eine Förderung für bereits breit im Markt etablierte Technologien wie z. B. Solarkollektoren zur reinen Trinkwassererwärmung oder solche Technologien mit einer guten Wirtschaftlichkeit, wie luftgeführter Pelletöfen, Scheitholzvergaserkessel und weniger effizienter Wärmepumpen. Die neue Richtlinie tritt voraussichtlich am 12. Juli 2010 in Kraft. Die Förderkonditionen gelten zunächst bis Ende 2011.
• Alle bis zur Verkündung des Programmstopps am 3. Mai 2010 beim BAFA eingegangene Anträge erhalten die volle Förderung nach den alten Konditionen.
• Im Zeitraum vom 4. Mai 2010 bis zum 11. Juli 2010 beim BAFA eingegangene Anträge werden abgelehnt. Für nach den neuen Förderrichtlinien förderbare Anlagen ist eine erneute Antragstellung möglich und erforderlich.
• Die Förderung von großen Anlagen zur Wärmeerzeugung im Rahmen des Marktanreizprogramms, die über die KfW-Bankengruppe erfolgt, war von der Haushaltsperre nicht betroffen. Deshalb wird die bestehende Darlehensförderung für Wärmenetze, Biomasse-KWK-Anlagen, Wärmespeicher und Geothermieanlagen unverändert fortgeführt.
• Im Bereich der Nationalen Klimaschutzinitiative bleibt jedoch das Förderprogramm für kleine Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (Mini-KWK) weiterhin ausgesetzt, da hierfür die Mittel bereits vollständig ausgeschöpft sind.