Biomethan – Regierungsziel derzeitig nicht erreichbar!

01.07.2010 – Das von der Bundesregierung 2007 in Meseberg verabschiedete Integrierte Energie- und Klimaprogramm (IEKP) sieht die energieeffiziente Erschließung des deutschen Biogaspotenzials auf 6 % des derzeitigen Erdgasverbrauches im Jahre 2020 vor. Die Voraussetzung hierfür ist die Aufbereitung von Biogas in Erdgasqualität und die Einspeisung in das Erdgasnetz. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen wurden mit dem EEG und der Gasnetzzugangsverordnung vom 17.10.2008 von der Bundesregierung nur teilweise geschaffen.

„Leider reicht die derzeitige gesetzliche Grundlage, die von der Bundesregierung vorgegebenen Zielstellungen für die deutsche Biomethanproduktion, bis 2020 6 Milliarden m³ und bis 2030 10 Milliarden m³ Biogas in das Erdgasnetz einzuspeisen, nicht aus. Es fehlt für Biomethan der Absatzmarkt. Der Grund dafür liegt in dem historisch niedrigen Erdgaspreis, der mit Erdgas betriebene KWK-Anlagen güstiger betreiben lässt, als mit Biomethan. Der Absatzmarkt für Biomethan – die Erdgastankstelle zur PKW-Betankung – ist ebenfalls bereits gesättigt, so dass der deutsche Biomethanmarkt zusammengebrochen ist, " so Peter Schrum, Präsident des BBK e.V.

„Die Regierung muss per Gesetzesnovellierung den Wärmemarkt umgehend für Biomethan öffnen und dafür das Wärmegesetz korrigieren und die Neufassung der Gasnetzzugangsverordnung zugunsten höherer vermiedener Netzentgelte beschließen, damit die Investitionen zur Erreichung der o.g. Ziele nicht bereits ab Mitte 2010 vollständig zum Erliegen kommen. Wir brauchen eine schnelle Entscheidung der Politik" so Peter Schrum weiter.
 
Pressemitteilung des BBK Bundesverband Biogene und Regenerative Kraft- und Treibstoffe e.V., Erkner
 

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