Biomethanförderung muss neu ausgerichtet werden

01.07.2010 - Der Absatz von Biogas im Erdgasnetz (Biomethan, Bioerdgas) kommt in Deutschland nur schleppend voran. Wegen der geringen Nachfrage drohen neue Biogasanlagen verschoben oder eingestellt zu werden. Ohne Anpassung der Fördermechanismen sind die Ausbauziele der Bundesregierung für diesen vielseitigen und nachhaltigen Energieträger nicht annähernd zu erreichen. Bis Ende 2010 werden insgesamt nur etwa 70 Biomethananlagen in Betrieb sein. Um das Ausbauziel bis 2020 zu erreichen, müssten aber jährlich rund 120 Anlagen dazukommen. Das ist der Ergebnis einer Studie, die die Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) in Zusammenarbeit mit Projektpartnern erstellt und heute im Rahmen der Veranstaltung "biogaspartner - das podium" in Berlin vorgestellt hat. Untersucht wurden die Biomethan-Absatzmärkte für die Erzeugung von Wärme und Wärme gekoppelt mit Strom (KWK).

"Mit gezielten Maßnahmen kann die Bundesregierung dem Biomethanmarkt wieder neuen Schwung geben", betonte Stephan Kohler, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung. "Das Ziel, bis im Jahr 2020 sechs Milliarden Normkubikmeter Erdgas durch Biogas zu ersetzen, wäre dann wieder realistisch. Biogas gehört zu den Multitalenten unter den erneuerbaren Energien und ist ein wichtiger Faktor im Energiemix der Zukunft. Der Ausbau muss daher eine hohe Priorität haben."

Die Studie schlägt verschiedene Maßnahmen vor. Als erstes sollten die Entgelte, die Biogasproduzenten dafür erhalten, dass sie mit ihrer dezentralen Einspeisung Netzkosten vermeiden, erhöht werden. Sinnvoll wäre eine Anhebung von 0,7 auf 1,5 Cent pro Kilowattstunde. Für diejenigen, die Biomethan in KWK-Anlagen in Verbindung mit Gas-Spitzenlastkesseln nutzen, sollten außerdem die Netznutzungsentgelte reduziert werden, damit eine Doppelbelastung durch den gleichzeitigen Gas- und Biomethanbezug vermieden werden kann.

Mittelfristig kann die Bundesregierung durch eine Anpassung der bestehenden Instrumente wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) weitere Anreize schaffen, um den Absatz von Biogas im KWK- und Wärmemarkt zu fördern. Derzeit liegt der Förderschwerpunkt des EEG auf der Nutzung von Biomethan in kleinen KWK-Anlagen, das heißt in Blockheizkraftwerken mit einer Leistung von bis zu 500 Kilowatt. Leistungsstärkere industrielle KWK-Anlagen bieten aber auch ein großes Absatzpotenzial und sollten deshalb ebenfalls auskömmlich vergütet werden.

Auch das Heizen mit Biomethan in Brennwertkesseln kann in einer Übergangszeit ein sinnvoller Absatzweg für Biomethan sein. Eine Maßnahme dafür wäre, im EEWärmeG den Einsatz von Biomethan in Brennwertanlagen zur Erfüllung der Pflicht zur Nutzung von erneuerbaren Energien zuzulassen und die Nutzungsverpflichtung auf den Gebäudebestand bei Investitionen in das Heizungssystem auszuweiten. Wärmepumpen oder Solarthermieanlagen lassen sich nicht immer ohne weiteres nachträglich installieren. Deshalb ist Biomethan eine attraktive Lösung für Hausbesitzer, die in ein neues Heizsystem investieren.

Biogas kann aus nachwachsenden Rohstoffen wie Holz oder Ackerpflanzen genauso wie aus biogenen Reststoffen wie Küchen- oder Schlachtabfällen gewonnen werden und ist nach der Aufbereitung wie Erdgas vielseitig nutzbar. Weitere Informationen zur Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz stellt die dena im Rahmen des Projekts "biogaspartner" unter www.biogaspartner.de bereit.
 
Pressemitteilung der Deutsche Energie-Agentur GmbH, Berlin
 
 

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