Rechtliche Grundlage für den am 1.1.2005 gestarteten europäischen Emissionshandel stellt die EU- Emissionshandelsrichtlinie dar. Darin ist u.a. festgelegt, welche Anlagentypen verpflichtend am Emissionshandel teilnehmen müssen. Hierunter fallen z.B. Verbrennungsanlagen größer 20 MW Feuerungswärmeleistung und Produktionsanlagen energieintensiver Branchen wie u.a. der Stahl-, Zement-, Glas- und Papierbranche.
Ende 2004 wurden diesen Anlagen Emissionsberechtigungen für die 1. Handelsperiode 2005 - 2007 zugeteilt, wobei eine Berechtigung das Recht zur Emission einer Tonne Kohlendioxid (CO2) verleiht. Die ausgeteilten Emissionsberechtigungen werden zur Erfüllung der nationalen bzw. branchenbezogenen Reduktionsverpflichtungen fortlaufend um einen definierten Faktor, den so genannten Erfüllungsfaktor, reduziert. Mit diesen reduzierten Emissionsberechtigungen müssen die Anlagenbetreiber seit Beginn diesen Jahres haushalten: Wer weniger emittiert, als seine Berechtigungen erlauben, kann überschüssige Berechtigungen ansparen oder verkaufen; wer jedoch weniger Berechtigungen hat, als tatsächlich benötigt, muss hingegen Maßnahmen zur Emissionsminderung treffen oder Berechtigungen zukaufen. Nicht abgedeckte Emissionen werden u.a. durch Strafzahlungen sanktioniert. Das Handelssystem ist aus Sicht der europäischen Institutionen, insbesondere der Kommission und des Parlaments, ein zentraler Bestandteil der europäischen Klimaschutzpolitik. Damit entstehen wirtschaftliche Anreize, ökologisch zu handeln und Emissionsminderungspotenziale zu suchen und zu realisieren. Den betroffenen Betreibern bleibt bei diesem System mehr Flexibilität als in den alternativen Fällen einer Steuererhöhung für Ressourcenverbrauch oder gesetzlicher Auflagen.
Copyright: | © HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement |
Quelle: | 66. Informationsgespräch (Juni 2005) |
Seiten: | 11 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr. Roland Geres Dipl.Geogr./ Dipl.Ökonom (FH) Bernhard Grimm Markus Rothe Dr.-Ing. Heike Santen Martin Treder |
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