Nicht nur mineralische, auch organische Düngeprodukte sollen künftig mit dem CEZeichen für freie Handelbarkeit in Europa ausgewiesen werden können. Die EU Düngeprodukte- Verordnung, die dies ermöglicht, wurde nunmehr im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Die 'Verordnung (EU) 2019/1009 vom 5. Juni 2019 mit Vorschriften für die Bereitstellung von EU-Düngeprodukten auf dem Markt" wurde am 25.06.2019 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie tritt 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft und muss innerhalb von drei Jahren, d.h. bis spätestens 16.07.2022 umgesetzt werden.
Die neue Verordnung, die die europäische Verordnung über Düngemittel von 2003 (Verordnung (EG) 2003/2003) ersetzt, erfasst nunmehr alle Arten von Düngeprodukten, d.h. neben den mineralischen auch organische Düngemittel, Kalkdüngemittel, Bodenverbesserungsmittel, Kultursubstrate, Hemmstoffe, Pflanzen- Biostimulans und Düngeproduktmischungen.
Copyright: | © Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. |
Quelle: | Ausgabe 02 (Juni 2019) |
Seiten: | 1 |
Preis: | € 0,50 |
Autor: | Dr. Bertram Kehres |
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