Das Bundeskabinett hat den vom Bundeslandwirtschaftsminister vorgelegten Entwurf der Stoffstrombilanzverordnung verabschiedet. Der Entwurf enthält Unzulänglichkeiten, die die Kreislaufwirtschaft von Bioabfällen gefährden. Korrekturen können vom Bundesrat am 22. September noch vorgenommen werden. Dies ist auch dringend erforderlich.
In dem von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf der Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) wird die Humusversorgung des Bodens als Bedarfsträger von Stickstoff vollkommen ignoriert. Beim Einsatz organischer Düngemittel mit relevanten Anteilen abbaustabiler organischer Substanz kommt es daher zu Fehlbewertungen.
Copyright: | © Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. |
Quelle: | Ausgabe 02 (Juli 2017) |
Seiten: | 2 |
Preis: | € 1,00 |
Autor: | Dr. Bertram Kehres |
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