Anmerkung zu OLG Celle, Urteil vom 10.3.2016 - 13 U 148/15
Da die Nachfrage nach Stellplätzen für die Aufstellung von Behältern zur Sammlung von Altkleidern in öffentlichem Straßenraum das Angebot vielerorts übersteigt, greifen Kommunen zu wettbewerblichen Verfahren, um eine faire Verteilung vorzunehmen. Kommunen können dabei auch auf privatrechtlicher Ebene agieren, indem sie Dienstleistungskonzessionsverträge abschließen, anstatt öffentlichrechtliche Sondernutzungserlaubnisse zu erteilen. Dass sich benachteiligt fühlende Anbieter sodann Rechtsschutz vor den Zivilgerichten zu suchen haben, da der Verwaltungsrechtsweg nicht eröffnet ist, hat kürzlich das VG Hannover entschieden.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | Heft 04 - 2016 (August 2016) |
Seiten: | 5 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Dr. Angela Dageförde |
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