Die Verpackungsverordnung wurde vor dem Hintergrund knapper Deponiekapazitäten sowie die in der Bevölkerung bestehenden Vorbehalte gegen eine Ausweitung der Müllverbrennungs- und Deponiekapazitäten ins Leben gerufen [1]. Damit wurde erstmals seit in Kraft treten des Abfallbeseitigungsgesetzes (1972) das Prinzip der Produktverantwortung und der Kreislaufwirtschaft rechtlich verankert, indem den Inverkehrbringern von Verkaufsverpackungen eine Rücknahme- und Verwertungspflicht für diese Stoffe auferlegt wurde. Dieses Entsorgungssystem ist jedoch administrativ komplex und intransparent. Sowohl kommunale als auch private Verbände teilen dabei die Auffassung, dass auch fünf Novellen die bestehenden Systemschwächen nicht abstellen konnten.
Copyright: | © IWARU, FH Münster |
Quelle: | 12. Münsteraner Abfallwirtschaftstage (Februar 2011) |
Seiten: | 8 |
Preis: | € 4,00 |
Autor: | Hon. Prof. Dr.-Ing. Matthias Franke |
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